Expertise
“Where do universal human rights begin? In small places, close to home – so close and so small that they cannot be seen on any maps of the world.”
Eleanor Roosevelt
- Auswahl bzw. Entwicklung des passenden Prozesses unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Kontexts
- Identifikation der menschenrechtsbezogenen Risiken
- Priorisierung der Risiken
- Definition risikomindernder Maßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung risikomindernder Maßnahmen
- Integration der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in ein bestehendes Compliance Management System
- Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle der unternehmensspezifischen Menschenrechtsstrategie
- Anpassung bestehender Hinweiskanäle an die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Festlegung der einzelnen Verfahrensstufen vom Eingang des Hinweises bis zur evtl. Sanktionierung eines Verstoßes sowie der dafür vorgesehenen Zeitfenster
- Identifikation und Auswahl relevanter Interessengruppen im Rahmen des Risikomanagements bzw. für die gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Beschwerdemechanismus
- Begleitung des gesellschaftlichen und politischen Dialogs mit Interessengruppen
- Unterstützung bei der Abfassung und Konsolidierung der Berichtsinhalte insbesondere nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie der EU-Taxonomie
“If you think compliance is expensive – try non-compliance.”
Former U.S. Deputy Attorney General Paul McNulty
- Beratung bei der Vorgehensweise und Durchführung
- Identifikation der Risiken
- Definition risikomindernder Maßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung risikomindernder Maßnahmen
- Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Compliance Management Systemen (CMS)
- Vorbereitung von Unternehmen auf anstehende Compliance-Zertifizierungen
- Gap Analysis
- Analyse und Bewertung bestehender Systeme im Hinblick auf die Umsetzung sowohl der Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden als auch des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung eines Hinweisgebersystems
- Auswahl des passenden Systems unter Berücksichtigung der unternehmerischen Herausforderungen und Ressourcen
- Verfahrensordnung
- Festlegung der einzelnen Verfahrensstufen vom Eingang des Hinweises bis zur evtl. Sanktionierung eines Verstoßes sowie der dafür vorgesehenen Zeitfenster
- Entgegennahmen und Bearbeitung von Hinweisen
- Übernahme einzelner oder aller Verfahrensstufen des internen Hinweisgebersystems einschließlich der Annahme und Untersuchung von Hinweisen sowie Erteilung von Empfehlungen an die Geschäftsleitung zwecks Schließung des Hinweises
- Ombudsperson
- Ansprechperson für die Entgegennahme von Compliance-Verstößen
- Tone from the Top
- Förderung des Vorbildcharakters des Managements zwecks glaubwürdiger Verankerung einer nachhaltigen und positiven Compliance-Kultur
- Kommunikationsmaßnahmen
- Festlegung der Ziele und Zielgruppen für die strategische Compliance-Kommunikation
- Verankerung von Compliance-Werten in der Unternehmenskultur mittels einfacher, einheitlicher und eingängiger Sprache
- Speak-up
- Förderung des Engagements der Mitarbeiter, Fehlverhalten offen anzusprechen
- Training
- Auswahl und Erstellung geeigneter Materialien für E‑Learning, Online und/oder Präsenzschulungen
- Beratung bei der Auswahl und Einführung von IT-gestützten Compliance-Tools
- Entwicklung maßgeschneiderter pragmatischer Konzepte unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen
- Vorbereitung von Unternehmen auf die Compliance Due Diligence
- Durchführung der Compliance Due Diligence mit Empfehlungen für die anschließende Transaktion bzw. für die Integration der Zielgesellschaft beim Käufer
- Unterstützung bei Maßnahmen zur Wiederherstellung der Integrität
- Übernahme von Compliance-Funktionen auf temporärer Basis vor Ort oder remote
“Condemnation without investigation is the height of ignorance.”
Albert Einstein
Interne Untersuchung von Compliance-Verstößen von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern, unabhängig von oder im Vorgriff auf bzw. im Nachgang zu staatlichen Untersuchungen
Integritätsüberprüfung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern
Ermittlung von Haftungsrisiken
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